Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1.1.2027 für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern. Ebenfalls sollen langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten ermöglicht werden sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig gestärkt werden. Zudem sollte ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglicht werden.

Die wichtigsten Regelungsinhalte des Frühstartrentengesetzes sehen wie folgt aus:

  • Für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einem ersten Wohnsitz im Inland werden aus dem Bundeshaushalt 10 € pro Monat in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag eingezahlt, der für das anspruchsberechtigte Kind bei einem privaten Anbieter eröffnet worden ist. Die Frühstartrente startet zum 1.1.2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Geburtsjahrgang 2020 wird die Frühstartrente für das Jahr 2026 rückwirkend gewährt. (Für ältere Kinder ist im Gesetzentwurf aktuell keine staatliche Förderung vorgesehen.)
  • Zudem können Zuzahlungen in den individuellen Vertrag geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 € in jedem Jahr begrenzt sind.
  • Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrentenförderung wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag "Altersvorsorge" (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen dieses Standardprodukt anbieten und für diese Verträge gilt zusätzlich in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in Höhe von 1%.
  • Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert.
  • Das Standardprodukt kann im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge bis zum Rentenalter weiter bespart werden. Nach Volljährigkeit kann das Startkapital aber auch auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. So wird ein nahtloser Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglicht.
  • Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
  • Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird. Dies bedingt die Errichtung eines Sondervermögens.
  • Die kollektive Kapitalanlage startet zeitversetzt im Folgejahr der Vollendung des 7. Lebensjahres eines anspruchsberechtigten Geburtsjahrgangs, um Eltern ausreichend Zeit einzuräumen, einen individuellen Vertrag für ihr Kind abzuschließen.
  • Die kollektive Anlage erfolgt global diversifiziert, vor allem in Aktien beziehungsweise Aktienfonds.
  • Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen individuellen Altersvorsorgevertrag ist bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich.
  • Zum Zweck der finanziellen Bildung sind von den Anbietern individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.
  • Eine öffentliche Berichterstattung zur kollektiven Anlage ist ebenfalls vorgesehen.

Fazit: Vom Staat begünstigt sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden. Für diese sollen 10 € pro Monat (= 120 € pro Jahr) in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag-Altersvorsorge eingezahlt werden, wenn der Vertrag auf den Namen des Kindes lautet und der Vertrag bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen wird. Zu beachten ist, dass Zuzahlungen z. B. durch Eltern oder andere Verwandte nur bis 6.840 € möglich sein sollen. Die Beträge können nicht auf ein schon bestehendes, im Namen des Kindes eröffnetes Depot eingezahlt werden.

Wichtig! Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag „Altersvorsorge“ bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die Förderung automatisch über den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt.

Quelle:Sonstige | Gesetzvorhaben | Regierungsentwurf | 11-08-2026