Nach § 67 EStG ist das Kindergeld schriftlich zu beantragen. Schriftlich bedeutet nicht, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den Antrag
Kindergeldantrag per E-Mail ist wirksam

Nach § 67 EStG ist das Kindergeld schriftlich zu beantragen. Schriftlich bedeutet nicht, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den Antrag